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   BSG, 25.06.1987 - 5b RJ 62/86   

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https://dejure.org/1987,8030
BSG, 25.06.1987 - 5b RJ 62/86 (https://dejure.org/1987,8030)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1987 - 5b RJ 62/86 (https://dejure.org/1987,8030)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 62/86 (https://dejure.org/1987,8030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung einer Ersatzzeit - Ausscheiden aus dem Erwerbsleben - Militärischer Dienst - Anschließende Krankheitszeit - Kriegsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 64
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.02.1976 - 11 RA 54/75

    Zuordnung der Beitragsklasse - Zuordnung des Bruttoarbeitsentgelts - Entlassung

    Auszug aus BSG, 25.06.1987 - 5b RJ 62/86
    1259 Abs. 1 Nr. 1 BVD hängt dagegen - ua - der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit durch eine kranxheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ab, die nach dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des BSG vom 5. Februar 1976 (BSGE 41, 166 : SozR 2200 $ 1259 Nr. 15) bei einem endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nicht vorliegen kann.
  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94

    Anschlußersatzzeit beim Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente

    Das BSG habe die Anrechnung entsprechender Anschlußersatzzeiten vielmehr in seinen Entscheidungen vom 20. Dezember 1979 (SozR 2200 § 1251 Nr. 74 = BSGE 49, 236) und vom 25. Juni 1987 (SozR 2200 § 1251 Nr. 128) in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung für rechtens erklärt.

    Die Anrechnung der Ersatzzeit setzt tatbestandlich lediglich eine vorhergehende Versicherung voraus (§ 1251 Abs. 2 Satz 1 RVO), während die Berücksichtigung einer Ausfallzeit i.S. des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO ua von der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit abhängt, die bei einem endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nicht vorliegen kann (vgl. BSGE 62, 64, 66 = SozR 2200 § 1251 Nr. 128).

    Dem Urteil des 5b-Senats vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 62/86 - ( = BSGE 62, 64 = SozR 2200 § 1251 Nr. 128) kann nicht entnommen werden, daß eine Ersatzzeit nur bis zum Beginn einer Invalidenrente zugebilligt werden kann.

  • BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R

    Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen

    Eine Erwerbsunfähigkeit iS des § 1247 Abs. 2 RVO aber schloß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG als der umfassendere Begriff regelmäßig eine durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit iS des § 1259 Abs. 1 Nr. 1, § 1251 Abs. 1 RVO ein (vgl BSG Urteile vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 24/77 - BSGE 52, 234, 236 = SozR 2200 § 1259 Nr. 57 und vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 62/86 - BSGE 62, 64 = SozR 2200 § 1251 Nr. 128, jeweils mwN).

    Anders als § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO für die Berücksichtigung einer Ausfallzeit verlangte § 1251 Abs. 2 Satz 1 RVO in der hier maßgeblichen Fassung für die Berücksichtigung einer Ersatzzeit nicht, daß die versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit durch die Ersatzzeit unterbrochen wurde, sondern setzte lediglich eine vorhergehende Versicherung voraus (vgl BSG Urteile vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 62/86 - BSGE 62, 64, 66 = SozR 2200 § 1251 Nr. 128 und vom 8. November 1995 - 13 RJ 33/94 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 10).

  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 16 R 182/08

    Widerlegbarkeit einer von ärztlichen Gutachtern angenommenen Erwerbsminderung

    Diese sind gekennzeichnet durch den Beruf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelanlernzeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (z.B. BSGE 62, 64; BSGE 68, 277; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 127, 143).
  • LSG Bayern, 10.12.2008 - L 16 R 807/05

    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente; Relevanz eines lückenhaften Gutachtens

    Diese sind gekennzeichnet durch den Beruf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (z.B. BSGE 62, 64; BSGE 68, 277; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 127, 143).
  • LSG Bayern, 23.01.2009 - L 16 R 807/05
    Diese sind gekennzeichnet durch den Beruf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (z.B. BSGE 62, 64; BSGE 68, 277; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 127, 143).
  • BSG, 19.12.1991 - 1 RA 55/90

    Zur Höhe eines Altersruhegeldes - Ermittlung der Anzahl der anrechnungsfähigen

    Nach dieser Vorschrift werden als Ersatzzeiten - unter den hier gegebenen Voraussetzungen von Abs. 2 aaO - ua auf die Wartezeit angerechnet Zeiten der Kriegsgefangenschaft und "einer anschließenden Krankheit" (zu den Voraussetzungen einer solchen Anschlußersatzzeit zuletzt BSGE 62, 64 = SozR 2200 § 1251 Nr. 128; SozR aaO § 1251 Nr. 127).
  • SG Aurich, 12.07.2012 - S 32 R 426/10

    Anspruch eines gesetzlich Rentenversicherten auf Gewährung einer Rente wegen

    Die (objektive und subjektive) Zumutbarkeit einer Verweisung auf andere Berufe (nach dem vom BSG in ständiger Rechtsprechung entwickelten sog. Mehrstufenmodell; siehe u.a. BSGE 62, 64 u. 68, 277) richtet sich nach Art, Dauer und Umfang der beruflichen Ausbildung, aber auch nach gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen, die der Versicherte außerhalb einer regulären beruflichen Ausbildung durch berufliche Praxis erworben hat; dabei sind die Anforderungen des Verweisungsberufs (Anforderungsprofil) mit denen des bisherigen Berufs zu vergleichen (Reinhardt in: LPK-SGB VI, § 240 Rz. 8).
  • SG Oldenburg, 22.03.2007 - S 82 R 386/05
    Damit ist er nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht nur auf andere angelernte Tätigkeiten, die seinem Leistungsvermögen entsprechen verweisbar, sondern auch auf andere (ungelernte) Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes (vgl. BSGE 62, 64; 68, 277; BSG in ">1246%20RVO%20Nr.%20127#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 127, 143 jeweils m.w.N.).
  • SG Oldenburg, 22.03.2007 - S 82 R 223/05
    Damit ist der Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht nur auf andere angelernte Tätigkeiten, die seinem Leistungsvermögen entsprechen, sondern auch auf andere (ungelernte) Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar (vgl. BSG 62, 64; 68, 277; BSG in ">1246%20RVO%20Nr.%20127#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 127, 134 jeweils m.w.N.).
  • SG Oldenburg, 22.02.2007 - S 82 RJ 127/03
    Damit ist der Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht nur auf andere angelernte Tätigkeiten, die seinem Leistungsvermögen entsprechen, sonder auch auf andere (ungelernte) Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar (vgl. BSGE 62, 64; 68, 277; BSG in ">1246%20RVO%20Nr.%20127#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 127, 143 jeweils m.w.N.).
  • SG Oldenburg, 16.01.2007 - S 82 R 135/05
  • SG Oldenburg, 11.10.2006 - S 82 RJ 134/03
  • SG Oldenburg, 19.09.2006 - S 82 RJ 287/03
  • SG Oldenburg, 19.09.2006 - S 82 RJ 134/04
  • SG Oldenburg, 20.12.2005 - S 82 RJ 94/03
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